Abrechnung und Honorar

Einzeltherapie

Die Gebührenordnung für Ärzte und Therapeuten (GOÄ/GOP) ist seit über 25 Jahren nicht mehr geändert worden und entspricht schon länger nicht mehr den heutigen Anforderungen einer psychotherapeutischen Behandlung inklusive der Beantragung bei den Kostenträgern, der Dokumentationspflicht und anderen administrativen Aufgaben sowie der kontinuierlich geforderten Weiterbildung. Auch liegt das Honorar nach dem etablierten 2,3 fachen Satz mittlerweile deutlich unter dem der gesetzlichen Krankenkassen.

Ich habe mich daher dazu entschlossen, vom etablierten Satz abzuweichen und für meine Leistungen (z.B. probatorische Sitzungen, Einzelsitzungen und die Beantragung der Psychotherapie/Therapieantrag etc.) in der Regel den 2,8 fachen Satz (122,41 €) zu berechnen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. 

Beihilfestellen

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Gesetzliche Krankenversicherung

Leider werden in Berlin trotz des steigenden Bedarfs an Therapieplätzen keine neuen Kassensitze geschaffen. Daher ist meine Praxis eine Privatpraxis. Es gibt allerdings unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit zu erhalten, der Beginn einer Psychotherapie für Sie aber nicht mehr aufschiebbar ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Therapie in unserer Praxis beantragen. Bei allen dafür notwendigen Schritten unterstütze ich Sie gern. Falls Sie unsicher sind, ob dieser Weg für Sie infrage kommt, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.

Den sehr informativen Ratgeber “Kostenerstattung” der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier zum Herunterladen 

Selbstzahler*innen

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie bei mir selbst zu tragen. Dies hat für Sie den großen Vorteil. dass keine Meldung an Ihre Krankenkasse versendet wird und wir je nach Verfügbarkeit von Therapieplätzen sofort mit der Therapie beginnen können.  Auch beim späteren Abschluss von Versicherungen oder einer evtl. ausstehenden Verbeamtung oder anderen beruflichen Tätigkeiten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann sich dies lohnen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, 2,8 facher Satz) mit derzeit 122,41€ pro Therapiestunde (50 Minuten). In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache reduziert werden.

 

Beratung
Da es mir wichtig ist eine gute persönliche Arbeitsbasis zu schaffen, möchte ich meinen Klient*Innen anbieten, sich im persönlichen Kontakt ein umfassendes Bild von mir zu machen. Aus diesem Grund biete ich die erste Sitzung zu einem vergünstigten Preis an. Die Kosten werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, da keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt werden. In begründeten Einzelfällen ist eine Beratung auch zu einem günstigeren Preis möglich. Freiberuflich arbeitende Menschen haben die Möglichkeit, die Rechnungen von der Steuer abzusetzen. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache reduziert werden.

Reguläre Sitzung (à 50 Minuten):
120€

 

Paartherapie

Ebenso wie bei der Beratung ist es mir wichtig, dass Sie sich als Paar einen ersten Eindruck von meiner Arbeit verschaffen können. Die erste Sitzung ist daher kürzer und günstiger als eine reguläre Sitzung. Die Längen der Sitzungen können im Einzelfall aber auch auf ihre Problematik und ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Bei Paartherapie handelt es sich um eine Privatleitung. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen erstattet. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar auch hier nach Absprache reduziert werden.

Reguläre Sitzung (à 80 Minuten):
180€
Erste Sitzung (à 50 Minuten):
100€